Beitragsordnung bis 31.12.2024

Beitragsordnung

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1. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Rentner, Schüler,
   Studenten, Lehrlinge sowie Mitglieder, die ausschließlich am
   Ausgleichsport (Turnhalle) teilnehmen.                                                          8,50 €/mtl.

 

2. Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr, die über ein
    eigenes Einkommen verfügen                                                                           11,00 €/mtl.

 

3. Erwachsene, bei denen Pkt. 1 nicht zutrifft                                                    11,00 €/mtl.

 

4. Familien (mindestens zwei in einem Haushalt lebende
    Familienmitglieder, davon mindestens ein Erwachsener

    oder mindestens drei in einem Haushalt lebende Kinder,

    welche aktive Vereinsmitglieder sind)

 

   a. alphabetisch erstes Mitglied: voller Beitrag

   b. jedes weitere Mitglied erhält 1,00 €/mtl. Ermäßigung

 

5. Erwachsene, die gemäß Pkt. 1 den ermäßigten Beitragssatz
    beanspruchen, haben den entsprechenden Nachweis zu
    erbringen (Schüler-, Rentnerausweis, Ausbildungsvertrag o.ä.)

 

6. Entfallen durch

    a. Beendigung der Mitgliedschaft eines Familienmitgliedes
                   gemäß Pkt. 4. oder

     b. Änderung der Familienverhältnisse

    die in 4. benannten Begünstigungsgründe, wird der volle
     Beitrag ab dem Folgemonat erhoben bzw. nachgefordert.

 

7. Bei Wegfall von Vergünstigungen oder Altersermäßigungen
    erfolgt die Erhebung bzw. Nachforderung der vollen Beiträge
    ab dem Folgemonat.

 

8. Bei Eintritt von Ermäßigungsgründen erfolgt die Gewährung
    der Ermäßigung ab dem Folgemonat.

 

9. Übungsleiter sind Vereinsmitglieder. Sie zahlen 50 % des
    Grundbeitrages (ohne Anrechnung von Familienvergünstigungen).

 

10. Fördernde Mitglieder erbringen Leistungen materieller oder
      finanzieller Art, die über den ordentlichen Mitgliedsbeiträgen
      liegen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.

 

11. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.

 

12. Die Aufnahmegebühr beträgt 40,00 € für Nichtschwimmer
      und 30,00 € für Schwimmer. Passive Mitglieder und
      Übungsleiter zahlen keine Aufnahmegebühr.

 

13. Die Aufnahmegebühr verbleibt auch bei Ausscheiden des
     Mitglieds im Verein.

 

14. Erfolgt die Entrichtung des Jahresbeitrages per
      SEPA-Lastschrift oder durch Überweisung bis zum
      31.01. des Jahres, können 5% Rabatt einbehalten werden.

 

15. Die Kassierung bzw. Zahlung der Beiträge erfolgt im
     Voraus für das Kalenderjahr bzw. -halbjahr.

 

16. Die Rechte der Mitglieder nach §§ 5, 8 und 9 der Satzung
      ruhen bei Zahlungsrückstand ab der 6. Woche
      bis zur Begleichung der Beitragsschuld.

 

17. Auf begründeten schriftlichen Antrag können Mitglieder
     vom Vorstand für eine begrenzte Zeit von den Pflichten
     zur Beitragszahlung nach § 5 (3) der Satzung befreit
     werden (ruhende Mitgliedschaft). Während dieser Zeit
     ruhen auch die Rechte nach §§ 5, 8 und 9 der Satzung.

 

18. Für die Erstellung und das Versenden einer Mahnung
      wird eine Mahngebühr erhoben. Bei der ersten Mahnung
      beträgt diese 2,50 €, bei weiteren Mahnungen jeweils
      5,00 €. Die erste Mahnung durch den Vorstand soll
      innerhalb einer Frist von 3 Monaten ergehen.

 

19. Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt der Beitragseinzug

     per SEPA-Lastschrift immer am 13.02. des Jahres für den

     Jahres- und 1. Halbjahresbeitrag und am 13.08. des Jahres

     für den 2. Halbjahresbeitrag. Wenn dieser Tag kein Werktag

     ist, erfolgt der Einzug am nächsten Werktag.

 

20. Bei Änderung der Bankdaten hat der Kontoinhaber den Verein

       umgehend zu informieren.

 

21. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu

      vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit

      Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren

      durch den Kontoinhaber zu tragen.

 

 

Die vorliegende Beitragsordnung wurde am 30.10.2013
vom Vorstand beschlossen.


Sie gilt ab 01.01.2014 bis auf Widerruf.


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